Im Saarland gilt seit dem 26.01.2022 im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Die Entscheidung ist Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes und führt zu weiteren Zutrittsbeschränkungen zu Einzelhandelsgeschäften nach der bisherigen 2G-Regelung.
Der Handelsverband des Saarlandes sehe die FFP2-Maskenpflicht als „Belastung“ für den Einzelhandel. Da die Regelung auch Supermärkte und Drogerien betrifft, müssen Sicherheitskontrollen dafür sorgen, dass die Regelungen eingehalten werden. Mit dieser Herausforderung ist seit letztem Mittwoch die deutsche Drogeriemarktkette „dm“ auch konfrontiert. ASSA ist seither wieder einsatzbereit vor Ort und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, um Maskenverstöße vorzubeugen.
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